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Maßnahmen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien erfordern oft eine vergleichsweise hohe Anfangsinvestition. Durch die Einsparung der teuren fossilen Energieträger amortisiert sich die höhere Investition zwar im Laufe der Jahre – doch viele Sportstättenbetreiber sind finanziell kaum in der Lage, die anfänglichen Mehrkosten zu finanzieren. In vielen Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, Fördergelder von Bund, Ländern oder Stiftungen zu beantragen.
Der Freistaat Sachsen räumt im Rahmen seines Klimaschutzprogramms den sonnenklar!-Projekten besonders günstige Konditionen | externer LINK | ein.
Sportstättenbetreiber können eine Projektförderung in Höhe von durchschnittlich 60 Prozent der Gesamtinvestition insbesondere zur Verbesserungen der Gebäudehülle, Optimierungen der Heizungsanlagen oder Einsatz von Sonnenwärmeanlagen beantragen.
Die Bundesregierung gewährt im Rahmen des Marktanreizprogrammes für kleinere Sonnenwärme- und Biomasseanlagen Zuschüsse | externer LINK | in unterschiedlicher Höhe. Für größere Biomasse- oder geothermische Anlagen (größer 100 kW) können zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genutzt werden. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite zur Errichtung von Sonnenstromanlagen an. Weitere Möglichkeiten zeigt das KfW-Umweltprogramm auf.
Viele Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz lassen sich mit durchschnittlich 30 oder mehr Prozent der Kosten auch im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten durch das Sächsische Kultusministerium finanzieren – Informationen finden Sie hier: | externer LINK |.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit April 2000 und in seiner Novellierung vom 1.1.2004 die Vergütung von Strom, der aus alternativen Energien erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird. Informationen dazu finden Sie hier. Durch das EEG ist der regionale Stromversorger beispielsweise verpflichtet, Solarstrom über 20 Jahre zu einem festen Preis abzunehmen.
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